Rücknahmepflicht für Elektogeräte: Abmahnungen vermeiden

Online-Händler, die in Deutschland Elektrogeräte vertreiben, müssen ihren Kunden eine kostenlose Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten anbieten. Wer das nicht tut, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

5_elephant-sugiarto-pixabay-640Das neue Elektrogesetz, kurz ElektroG, hält für Deutschlands Online-Händler so manche Tücken bereit. So sind sie ab sofort verpflichtet, Altgeräte von Kunden kostenlos zurückzunehmen. Zudem sind sie verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren und eine Garantie für die Finanzierung der Entsorgung nachzuweisen.

Das neue Gesetz macht in der Praxis keinen Unterschied zwischen großen Versandhäusern wie Amazon oder Otto und Anbietern, die über Online-Marktplätze wie eBay oder Yatego Elektrogeräte in kleinen Stückzahlen verkaufen. Das Problem: Viele dieser kleinen Händler sind sich ihrer neuen rechtlichen Pflichten gar nicht bewusst. Was zur Folge hat, dass sie Abmahnungen durch Wettbewerber riskieren und zudem Gefahr laufen, mit drastischen Bußgeldern belegt zu werden.

Online-Händler, die sich nicht sicher sind, ob sie unter die Regelung fallen, finden auf der Website www.baehr-kompakt.de ausführliche Informationen, welche Elektrogeräte konkret betroffen sind. Auf der Seite können sich Händler auch direkt online registrieren und sich von „Baehr Entsorgung“ ein Angebot für die Übernahme sämtlicher Registrierungs- und Entsorgungsleistungen machen lassen. Entscheiden sich Händler anschließend für solch eine Lösung, profitieren sie von folgenden Vorteilen:

  • Schutz vor Abmahnungen
  • Übernahme der administrativen Aufgaben
  • Festpreisgarantie

Ausführliche Informationen zum neuen ElektroG und den Folgen für den Online-Handel beleuchtet der Artikel „Das neue Elektrogesetz und seine Rücknahmepflicht“, der in der neuen Ausgabe von shopanbieter to go zu finden ist