Für Online-Händler: FAQ zum Widerrufsrecht

Das Widerufsrecht ist für Online-Händler Fluch und Segen zugleich. Fluch, weil es verantwortlich ist für jede Menge Retouren und daraus resultierende Kosten. Segen, weil ohne das Widerrufsrecht deutlich weniger Kunden online bestellen würden. Was es für Händler zum Thema Widerrufsrecht zu wissen gibt, zeigt dieser FAQ.

5-stocksnap_FAQ_640x427Dass die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt, ist allgemein bekannt. Doch was genau bedeutet das in der Praxis? Wann beginnt diese Frist genau?

Bei Online-Bestellungen beginnt die Widerrufsfrist, sobald der Kunde die Ware erhalten hat. Die 14-tägige Frist startet dann am Folgetag. Ein Beispiel: Bekommt ein Kunde am 1. Februar die bestellte Ware, beginnt die Frist am 2. Februar und endet am 15. Februar.

Was, wenn eine Bestellung in mehreren Teilsendungen geliefert wird?

In diesem Fall beginnt die Widerrufsfrist, sobald der Kunde die letzte Lieferung erhalten hat. Eine Ausnahme stellen regelmäßige Lieferungen, wie dies beispielsweise bei Abonnements üblich ist. Hier beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der ersten Ware?

Gibt es Vorgaben bezüglich der Erstattung von bereits bezahlten Rechnungsbeträgen?

Ja, die Rückzahlung muss unverzüglich erfolgen – spätestens binnen 14 Tagen nach der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung muss über dasselbe Zahlungsmittel erfolgen, dass der Kunde für die Bezahlung gewählt hat. Hat der Kunde per PayPal gezahlt, muss also auch die Rückzahlung über PayPal erfolgen.

Wer trägt die Versandkosten bei Retouren?

Bei Vollretouren muss der Händler die Versandkosten für die Hinsendung dem Kunden erstatten. Ob er die Versandkosten für die Retourensendung dem Kunden in Rechnung stellt oder aus Kulanz übernimmt, kann er selbst entscheiden. Informationen hierzu gehören in Form einer Kostentragungsregelung in die Widerrufsbelehrung.


 

Weitere nützliche Informationen zum Thema Widerrufsrecht finden Online-Händler im Artikel „Retouren-Management & Widerrufsrecht: FAQ zum Rückversand im Online-Handel“ von Yvonne Gasch, die als Volljuristin in der Rechtsabteilung des Händlerbunds tätig ist. Der Artikel ist zu finden in der achten Ausgabe des kostenlosen Online-Händler-Magazins shopanbieter to go.