freiwillige bzw. private Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Wer sich selbständig macht, kann innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung eintreten.

Der Antrag muss bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden: Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk5/~edisp/l6019022dstbai392135.pdf

Dazu gibt bei der Gewerbeanmeldung natürlich keiner einen Hinweis. Ämter und Behörden werden umgehend über die Gewerbeanmeldung informiert, aber umgekehrt erhält man keine Informationen über diese tolle Möglichkeit.

Für nur 41,48 Euro (West) und 35,18 Euro (Ost) für selbständig Tätige in der 2-jährigen Startphase ist man weiterhin arbeitslosenversichert!

Ich selbst habe leider erst 5 Monate nach Beginn meiner Selbständigkeit davon erfahren. Selbst die Bitte um eine ‚Versetzung in den vorherigen Stand‘ wurde abgelehnt.

 

siehe auch: